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Für eine solidarische Gesellschaft
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind für viele Menschen im Alter die Haupteinkommensquelle, um ihr Leben zu finanzieren. Dafür haben sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Viele von ihnen haben darü-ber hinaus Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. Trotzdem sind viele im Alter auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Mit der Einführung einer Grundrente würdigen wir die Lebensleistung langjährig Versicherter. Den Zuschlag erhält, wer im Erwerbsleben zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittentgelts verdient hat. Voraussetzung für den vollen Erhalt der Grundrente sind 35 Beitragsjahre, zwischen 33 und 35 Beitragsjahren erfolgt ein gestaffelter Zuschlag.Wichtig war uns: Niemand muss einen Antrag stellen. Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt. Auch gibt es keine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung. Zu-sätzliches Einkommen wird innerhalb bestimmter Freibeträge nicht angerechnet.Rund 1,3 Millionen Menschen werden mit der Grundrente einen spürbaren Zu-schlag auf ihre Rente bekommen. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden davon profitieren. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, erfolgt die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend.
Um die medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern, erhalten Ärzt:innen in unterversorgten Regionen künftig Zuschläge. Die kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in solchen Gebieten eigene Praxen oder mo-bile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden mit zusätzlich 400.000 bis 800.000 Euro pro Klinik gefördert. Bundesweit werden etwa 140 Krankenhäuser gefördert.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir mit dem Bundesteil-habegesetz die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht ausgebaut. Die Leistungen der Eingliederungshilfe wurden ab dem 1. Januar 2020 aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt und werden seither am individuellen Bedarf ausgerichtet. Damit gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen. Die Un-terstützung wird nicht mehr an eine Wohnform geknüpft, sondern orientiert sich am Bedarf. Die Mittel für die ergänzende Teilhabeberatung wurden entfristet und aufgestockt. Die Beratung wurde damit flächendeckend gesichert.
Menschen mit Behinderungen haben immer wieder mit Widerständen zu kämpfen, wenn sie Dinge tun wollen, die für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich sind. Wir haben deshalb ihre Teilhabe-Möglichkeiten im Alltag und im Arbeitsleben verbessert. So wird es verpflichtend sein, Assistenzhunden Zutritt zu allgemein zugängli-chen Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften zu ermöglichen – auch wenn Hun-de dort sonst verboten sind, wie z.B. in Behörden oder Arztpraxen. Außerdem haben wir den Schutz vor Gewalt in Einrichtungen insbesondere für Frauen verbessert.
Wir haben uns mit der Union darauf verständigt, Flüchtlinge von den griechischen Inseln, insbesondere von Lesbos, aufzunehmen. Das ist unser Erfolg. Für die SPD-Fraktion ist jedoch klar: Eine grundsätzliche Lösung gelingt nur mit einer Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Wir haben dazu klare Vorschläge: Wir wollen weg vom Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates und hin zu einer gerechten und solidarischen Verteilung geflüchteter Menschen auf die EU-Mitgliedstaaten.
Der Bund unterstützt die Bundesländer sowie die Städte und Gemeinden seit Jahren in erheblichem Umfang bei der Unterbringung und Integration vonGeflüchteten. Diese Unterstützung wird auch in den kommenden Jahren fortge-setzt. Durch die Entfristung der Wohnsitzregelung können Länder und Kommunen Integrationsmaßnahmen verlässlich planen.
Die Familienzusammenführung ist einer der wenigen legalen Zugangswe-ge nach Deutschland und daher für alle Familien wichtig und richtig – unabhän-gig von dem in Deutschland erhaltenen Schutzstatus. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt, dass seit dem 1. August 2018 die Familienzusammenführung nun auch für subsidiär Schutzberechtigte – zumeist Bürgerkriegsflüchtlinge – endlich wieder möglich ist. Das Auswahlverfahren berücksichtigt bei der Vergabe der monatlich 1.000 Kontingentplätze humanitäre Gründe wie eine lange Trennungsdauer oder minderjährige Kinder.
Wir verfolgen eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Wir wollen ausschlie-ßen, dass Rüstungsmaterial zur internen und externen Repression verwendet wird. Die Rüstungsexportrichtlinien haben wir bereits geschärft. Außerdem setzen wir uns dafür ein, den Export von deutschen Waffen ins Ausland künftig noch stär-ker einzuschränken. Darum haben wir als SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, dass zukünftig der Export deutscher Rüstungsgüter in Staaten außerhalb von EU-, NATO- und ihnen gleichgestellten Ländern weiter eingeschränkt wird. Ferner soll die Endverbleibskontrolle, wo Waffen dann tatsächlich hingehen, ausgeweitet werden. Außerdem müssen Waffenexporte transparenter werden. Wir wollen da-her, dass Parlament und Öffentlichkeit über Genehmigungen zukünftig früher und besser informiert werden. Der Beschluss ist unser Maßstab, an dem wir das Han-deln der Bundesregierung im Bereich Waffenexporte messen.
Um Risiken im Bankensektor einzudämmen, hat Finanzminister Olaf Scholz konkrete Fortschritte erreicht, etwa bei den Mindestanforderungen für Verlust-puffer in den Bankbilanzen. Große Banken müssen mindestens Verlustpuffer in Höhe von acht Prozent der Bilanzsumme vorhalten. Mit der Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Letztsicherung für die Bankenunion haben wir weitere wichtige Schritte unternommen, dass künftige Bankenrettungen vorrangig von den Anteilseigner:innen sowie vom Bankensektor und nicht mehr von den Steuerzahler:innen finanziert werden müssen.