arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

210423_ECHTE TEILHABE ERMÖGLICHEN DANK BLINDENFÜHR- UND ASSISTENZHUNDEN

ECHTE TEILHABE ERMÖGLICHEN DANK BLINDENFÜHR- UND ASSISTENZHUNDEN

Für den Marburger Bundestagsabgeordneten Sören Bartol "gehören Blindenführhunde und Assistenzhunde in Marburg eindeutig zum Stadtbild". Sie sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. "Assistenzhund" ist die Bezeichnung für alle Hunde, die Assistenzleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen erbringen. Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, körperlichen oder geistigen Einschränkungen und Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen.

Doch gab es in Deutschland bislang keine ausdrücklichen gesetzlichen Vorschriften, die die Begleitung von Menschen mit Behinderungen durch Assistenzhunde oder Blindenführhunde zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen regeln. Immer wieder kommt es daher zu Streitfällen zwischen Hundehaltern und beispielsweise Betreibern von Arztpraxen, Geschäften und Theatern, die auch in Gerichtsverfahren mit unterschiedlichem Ausgang mündeten. Deshalb ist es so erfreulich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für eine Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestimmt haben. Demnach wird Menschen mit Behinderung die Begleitung durch einen Assistenz- oder Blindenführhund zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen ermöglicht. "Das ist ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg zu einer echten Teilhabe", so der Marburger Bundestagsabgeordnete.