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Für einen starken Rechtsstaat
Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Niemand soll Angst haben, aus der Nachbarschaft verdrängt zu werden. Deshalb stärken wir die Rechte von Mieter*innen. Mit dem Mieterschutzgesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, werden Mieter*innen besser vor Mieterhöhungen nach Modernisierungen geschützt. Wir haben die Umlage der Modernisierungskosten von elf auf acht Prozent verringert. Außerdem darf eine Monatsmiete wegen Modernisierungen innerhalb von sechs Jahren nur noch um drei Euro pro Quadratmeter steigen. Damit haben wir die Möglichkeiten zu Mieterhöhungen stark reduziert. Missbräuchliches „Herausmo-dernisieren“ haben wir mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt. Um Mieter:innen in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, haben wir die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert und verschärft. Das Umgehen der Mietpreisbremse wurde Vermieter*innen erschwert, indem sie die Vormiete offenlegen müssen. Verstöße gegen die Mietpreisbremse können jetzt einfacher gerügt werden. Zu viel gezahlte Miete kann rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Bislang galt das erst ab dem Zeitpunkt der Rüge.Zukünftig gilt, dass alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen einen Mietspiegel erstellen müssen. Das verhindert überzogene Mieterhöhungen und schafft Rechtssicherheit. Außerdem werden in die Berechnung von Mietspiegeln jetzt die letzten sechs (statt bisher vier) Jahre einbezogen. Das senkt die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber dem bisherigen Verfahren und bremst den Anstieg der Mieten. Auch sollen künftig Mindeststandards für qualifizierte Miet-spiegel festgelegt werden. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten vor Gericht mehr Bestand haben.Bei bundeseigenen Wohnungen haben wir zum 1. Januar 2020 die Mieten auf maximal zehn Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Bis zu dieser Höhe orientieren sie sich künftig am unteren Ende des Mietspiegels.Wir beenden das spekulative Geschäftsmodell der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Diese Umwandlungen sind v. a. in großen Städten ein Problem: Häuser mit Mietwohnungen werden rechtlich in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt, diese werden dann mitunter teuer modernisiert und verkauft. Eigentümer:innen können immer noch sehr einfach Eigenbedarf geltend machen und Mietverhältnisse kündigen. Preiswerter Mietwohnraum geht verloren, und die Mieter*innen werden verdrängt. Damit soll Schluss sein. Umwandlungen werden künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.
Beim Online-Versandhandel hinterziehen Händler aus Drittländern jährlich viele Millionen Euro an Umsatzsteuer. Um gegen diesen Betrug vorzugehen, haben wir die Betreiber von Online-Plattformen, über die der Handel abgewickelt wird, stärker in die Pflicht genommen: Seit Januar 2019 müssen sie relevante Daten der bei ihnen aktiven Händler erfassen, um eine Prüfung durch die Steuerbehörden zu ermöglichen. Außerdem haften Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingun-gen, wenn Händler die Umsatzsteuer nicht bezahlen.Um Steuer- und Sozialversicherungsbetrug zu bekämpfen, haben wir die Per-sonalausstattung des Zolls massiv gestärkt. Wir wollen faire Wettbewerbsbedingun-gen etwa in der Baubranche ermöglichen und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen.Mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie haben wir den Kampf gegen Geldwäsche durch zahlreiche Maßnahmen verbessert. Immobilientransak-tionen werden zukünftig transparenter gestaltet. Wenn keine Transparenz herge-stellt wird, dürfen Transaktionen künftig nicht mehr durchgeführt werden. Damit reagieren wir auf das hohe Risiko der Geldwäsche im Immobiliensektor. Außerdem werden das Transparenzregister der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Kryp-towährungen reguliert.Gegen langen Widerstand der Union konnten wir ein Gesetz gegen miss-bräuchliche Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften durchsetzen. Im Zuge sogenannter Share-Deals werden nicht Immobilien direkt verkauft, sondern die Unternehmen, die die Immobilien besitzen. Durch diesen Trick wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer umgangen. Den Ländern entgehen dadurch Steuereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. Diesen Missbrauch dämmen wir ein und bekämpfen Steuervermeidung auf dem Immobilienmarkt.Um unfaire Steuergestaltungen besser eindämmen zu können, haben wir eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle ein-geführt. Durch solche Mitteilungen werden die Finanzbehörden über unerwünsch-te Steuerumgehungen informiert und frühzeitig in die Lage versetzt, Schritte zur Schließung von Steuerlücken auf den Weg zu bringen. Leider konnten wir aufgrund des Widerstands der Unionsfraktion keine Anzeigepflicht von nationalen Steuerge-staltungen durchsetzen.Wir haben wirksame Maßnahmen gegen die Umgehung der Dividenden-besteuerung ergriffen. Das gesamte Erstattungsverfahren bei der Kapitalertrag-steuer durch die Finanzbehörde wird ab 2024 vollständig digitalisiert - von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Gewährung der Erstattung. Den Banken werden erweiterte Mitteilungs-pflichten auferlegt. Die Haftung für die Ausstellung fehlerhafter Steuerbescheini-gungen wird verschärft. Auf diese Weise wollen wir die Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen, etwa in Gestalt der Cum-Ex-Geschäfte, frühzeitig aufde-cken und unterbinden.Mit der Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie haben wir in der gesamten Europäischen Union einheitlich geltende Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlage-rungen von multinationalen Unternehmen eingeführt. Gegen Steueroasen, die auf der schwarzen Liste der EU geführt werden, haben wir effektive steuerliche Abwehrmaßnahmen ergriffen, wie z. B. Quellenbe-steuerungen, verschärfte Hinzurechnungsmaßnahmen oder das Abzugsverbot für Betriebsausgaben. Damit sollen diese unkooperativen Steueroasen angehalten werden, sich an die internationalen Standards im Steuerrecht anzupassen.Schließlich haben wir Maßnahmen beschlossen, um dem Missbrauch von sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zu begegnen. In solchen bilateralen Abkommen wird vereinbart, in welchem Land multinationale Unternehmen be-steuert werden. Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsab-kommen werden jedoch von Unternehmen immer häufiger für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt. Um das zu verhindern, haben wir neue Standards festgelegt.2021 konnten wir eine ganze Reihe von Gesetzen beschließen, die Betrug und Manipulation auf den Finanzmärkten einen Riegel vorschieben und den finan-ziellen Verbraucherschutz stärken: So wird es deutlich schwieriger, Steueroasen zu nutzen, Anleger:innen werden besser geschützt und Geldwäsche wird durch die eu-ropäische Vernetzung der Transparenzregister erschwert. Mit dem Finanzmarktin-tegritätsgesetz haben wir schließlich auf die Manipulationen von Wirecard reagiert und die Aufsicht der Finanzbehörden und Wirtschaftsprüfer:innen geschärft.Mit dem Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz erleichtern und sichern wir neue Formen der Finanzierung von Projekten und stärken dabei den Verbrau-cherschutz. Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung werden bei 2,5 Prozent gedeckelt. Damit schützen wir Verbraucher:innen wirksam vor unverhält-nismäßigen Kostenbelastungen und faire Vermittler:innen vor schwarzen Schafen.
Im Januar 2019 haben Bund und Länder den „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen. Ziel: schnellere Gerichtsverfahren und deutlich mehr Personal für Justiz und Polizei. So unterstützt der Bund die Länder dabei, 2.000 neue Richter*innen, Staatanwält*innen sowie Folgepersonal einzustellen. Bis heute wurden von diesen Stellen bereits mehr als 1.800 besetzt.Der Bund schafft 15.000 neue Stellen bei der Bundespolizei und beim Zoll. Zusätzliche Stellen gibt es auch für einen neuen Zivilsenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, für einen neuen Strafsenat beim Bundesgerichtshof in Leipzig sowie beim Generalbundesanwalt. Bund und Länder haben sich außerdem verpflichtet, im Sicherheitsbereich je 7.500 neue Stellen in den Jahren 2018 bis 2021 zu finanzieren.
Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass und Gewalt. Ein umfangreiches Gesetzespaket enthält Regelungen, um Drohungen und Hetze im Netz härter und effektiver verfolgen zu können. Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren, schützen wir besser vor Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen. Um zu verhindern, dass private Adressen etwa von Kommunal-politiker:innen gezielt im Netz veröffentlicht werden, können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen.
Damit Kommunalpolitiker:innen oder andere Menschen, die sich für eine vielfältige Gesellschaft und gegen Menschenverachtung einsetzen, besser vor Ein-schüchterungsversuchen geschützt werden, stellen wir die Verbreitung von soge-nannten „Feindeslisten“ ausdrücklich unter Strafe. Nach bisheriger Rechtslage ist es nicht strafbar, wenn extremistische Gruppierungen sogenannte Feindes- oder Todeslisten verteilen und so Bürger:innen einschüchtern. Zukünftig macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die geeignet und bestimmt sind, Bürger:innen Gefahren auszusetzen. Damit setzen wir das klare Signal eines wehrhaften Rechts-staates, der gegen Rechtsextremisten vorgeht.Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss das einfach und unkompli-ziert melden können. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformen wie Facebook oder Youtube zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terrorpropaganda und verbessert gleichzeitig die Rechte derjenigen, die von An-feindungen betroffen sind.Wir schaffen einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Oft richten sich Hassnachrichten direkt an Betroffene – sie kommen per Nach-richt, Mail und Brief. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden werden verhöhnt und verächtlich gemacht. Mangels Öffentlichkeit gilt dies nicht als Volksverhetzung. Genau hier greift die neue Strafvorschrift ein und sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde an-gegriffen wird. Antisemitische Motive wirken nun ausdrücklich strafverschärfend.
Mit härteren Strafen gehen wir gegen Verbrecher:innen vor, die sich an Kindern vergehen. Sexueller Missbrauch von Kindern wird künftig bereits im Grund-tatbestand als Verbrechen geahndet. Wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimms-ten Misshandlungen von Kindern. Um die Strafverfolgung zu optimieren, werden den Behörden weitergehende Befugnisse eingeräumt, wie die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.Außerdem ist nun bereits der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Cybergrooming war bislang nicht strafbar, wenn der Täter glaubte, auf ein Kind einzuwirken, tatsäch-lich aber mit einer erwachsenen Person kommunizierte. Auch so ein Versuch ist jetzt strafbar. Die Ermittlungsmethoden der Behörden haben wir gestärkt.Künftig werden außerdem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sex-puppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt. Und wir regeln, dass die Verbreitung von sogenannten „Missbrauchsanleitungen“ strafbar ist. Auch wer Missbrauchsanleitungen nur besitzt oder aus dem Internet runterlädt, muss mit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen.
Opfer von Terroranschlägen oder anderen Gewalttaten benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe. Wir haben einen Opferschutzbeauftragten des Bundes eingesetzt, das soziale Entschädigungsrecht reformiert, die monatlichen Entschä-digungszahlungen erhöht und neue schnelle Hilfen eingeführt. Erstmals haben nun auch Opfer psychischer Gewalt einen Anspruch auf Leistungen. Bundesweit wer-den Traumaambulanzen eingerichtet, die Gewaltopfer unmittelbar nach einer Tat psychotherapeutisch behandeln. Fallmanager:innen unterstützen und begleiten sie. So lassen wir Opfer auf ihrem Weg zurück ins normale Leben nicht allein.
Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen – und gemeinsam geht das noch besser: Wir haben mit der Musterfeststellungsklage für einen echten Mei-lenstein im Verbraucherschutzrecht gesorgt. Eingetragene Verbraucherverbände können zentrale anspruchsbegründende oder anspruchsausschließende Voraus-setzungen feststellen lassen. Verbraucher:innen können sich der Klage anschließen und mit dem rechtskräftigen Ergebnis ihre Ansprüche individuell gegenüber dem Unternehmen geltend machen: einfach, kostengünstig, ohne hohes Risiko und auf Augenhöhe. Die Unternehmen bekommen Rechtssicherheit, und die Gerichte wer-den durch die Bündelung entlastet.Bei einer der ersten großen Musterfeststellungsklagen haben sich im Die-sel-Skandal mehr als 400.000 getäuschte Personen angeschlossen, die einen VW gekauft hatten.
Wir haben die lästigen und teuren automatischen Vertragsverlängerungen abgeschafft. Verbraucher:innen sind künftig nicht mehr in Verträgen gefangen, bei denen sie nach zwei Jahren Laufzeit die Kündigungsfrist verpasst haben. Bei Handy wie auch bei Abos (z. B. von Zeitung, Fitness-Studios oder Streaming-Diens-ten) gilt zukünftig: maximal zwei Jahre Vertragslaufzeit, danach monatlich kündbar. Online geschlossene Verträge können demnächst mit dem neuen „Kün-digungsbutton“ genauso einfach gekündigt werden, wie sie geschlossen wurden. Wir schützen Verbraucher:innen zudem besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen und sanktionieren unerlaubte Telefonwerbung wirkungsvoller. Künftig müssen beispielsweise Strom- oder Gasverträge aber auch Handy- und Internet-Verträge in Textform geschlossen werden. Auch werden die Rechte der Verbraucher:innen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
Wir wollen durch verbindliche Regeln weltweit menschenwürdige Arbeits-bedingungen mit existenzsichernden Löhnen erreichen. Deshalb haben wir das Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht entlang der globalen Lieferketten („Lieferkettengesetz“) gegen den Widerstand weiter Teile der CDU/CSU-Fraktion vorangetrieben und im Juni 2021 im Bundestag beschlossen.Große in Deutschland tätige Unternehmen müssen künftig anlassbezogen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeiter:innen, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt und nichts dagegen unternimmt, der muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Nur wenn die Menschen- und Arbeitnehmerrechte für Produkte, die wir in Deutschland kaufen können, bei der Herstellung vor Ort eingehalten werden, können wir den Beschäftigten entlang der internationalen Lieferketten zukunfts-fähige Perspektiven schaffen und ihnen ein Leben in Würde in ihrer Heimat ermög-lichen. Viele Unternehmen in Deutschland verhalten sich bereits überaus verant-wortungsvoll und achten auch die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer:innen entlang ihrer Lieferketten. Diese Unternehmen brauchen das neue, in Europa als Vorbild dienende Gesetz, nicht zu fürchten. Wir wollen mit dem Gesetz die schwar-zen Schafe treffen, die mit Kinder- und Sklavenarbeit und Hungerlöhnen Profit machen. Eine einheitliche und wirkungsvolle Regelung auf europäischer Ebene ist unser Ziel. Doch jemand muss dabei voran gehen - und das sind wir.
Erstmals wird es eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyist:innen geben: Ab dem 1. Januar 2022 sind grundsätzlich alle Lobbyist:innen registrierungs-pflichtig, die Kontakt mit dem Bundestag oder mit der Bundesregierung (ab Un-terabteilungsleiter:innen aufwärts in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welches Themengebiet relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind.Außerdem müssen Interessenvertreter:innen bei der Registrierung einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn Lobbyist:innen gegen den Kodex verstoßen, wird dies veröffentlicht. In diesem Fall erhalten sie keinen Hausausweis im Parlament und werden nicht mehr zu öffentlichen Anhörun-gen des Bundestages eingeladen. Gleiches gilt außerdem bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die darüber hinaus mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden.