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Für Schutz vor Corona
Das Kurzarbeitergeld ist das zentrale Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Deshalb haben wir gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. So reicht es derzeit aus, wenn zehn Prozent (statt eines Drittels) der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind, damit Kurzarbeit beantragt wer-den kann. Auch Beschäftigte in Leiharbeit können davon profitieren.Außerdem haben wir den Bezug auf bis zu 24 Monate verlängert und das Kurzarbeitergeld mit Blick auf die Pandemie zeitlich befristet erhöht. Regulär erhalten Beschäftigte für die Arbeitszeit, die sie in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres Nettogehalts (mit Kindern 67 Prozent). Wenn Beschäftigte aufgrund der Coro-na-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent). Hinzuverdienste werden bis zu einer bestimmten Höhe nicht vom Kurzarbeitergeld abgezogen. Zuschüsse der Arbeitgeber:in zum Kurz-arbeitergeld werden für Lohnsteuerzahlungen zwischen dem 29. Februar 2020 und dem 1. Januar 2022 bis 80 Prozent steuerfrei gestellt.
Für Studierende haben wir einen Nothilfefonds durchgesetzt: Bis zu 100 Millionen Euro haben wir in der ersten Phase der Pandemie bereitgestellt, um Studierende in finanzieller Not mit direkten Zuschüssen zu unterstützen. So konnte jenen geholfen werden, die z. B. krisenbedingt ihre Nebenjobs verloren haben. Für das Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 wurde der Nothilfefonds ein weiteres Mal aufgelegt. Für das Jahr 2021 stehen insgesamt 210 Millionen Euro zur Verfügung.Zudem haben wir die Regeln beim BAföG geändert: Studierende, die BAföG erhalten, sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen. Und wer sich in system-relevanten Tätigkeiten etwas hinzuverdient und so bei der Bewältigung der Krise mithilft, hat dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung.
Viele Menschen müssen sich wegen der Pandemie verstärkt um pflegebe-dürftige Angehörige kümmern. Sie erhalten dabei akute Hilfe und flexible Unter-stützung. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, hat in einer aktuten Pflegesituation bis zum 31. Dezember 2021 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Sie erhalten bis zu 20 Arbeitstage lang Pflegeunterstüt-zungsgeld als Lohnersatz und damit doppelt so lang wie üblich. Pflegeunterstüt-zungsgeld wird auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen durch die Pandemie nur selbst auffangen können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit fle-xibler zu nehmen. Auch das Familienpflegezeit-Darlehen wurde flexibilisiert.
Wenn Kitas oder Schulen schließen müssen oder wenn sich ein Kind wegen Corona in Quarantäne befindet, stehen viele erwerbstätige Eltern vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen ihre Kinder betreuen und gleichzeitig im Homeof-fice arbeiten – oft auf engem Raum in kleinen Wohnungen.Aber nicht alle Eltern können von zu Hause aus arbeiten. Für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, haben wir im Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung geschaffen. Beide Elternteile können damit unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für bis zu zehn Wochen (Alleinerziehende bis zu 20 Wochen) 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten (monatlich maximal 2.016 Euro). Der Anspruch gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Bei Kindern mit Behinderungen greift er auch, wenn die Kinder älter oder bereits volljährig sind. Eine Entschädigung erhalten auch Eltern, die nicht arbeiten können, weil ihre Kinder in Quarantäne sind. Das Gleiche gilt für Be-schäftigte und Selbständige, die sich selbst in Quarantäne befinden und deshalb einen Verdienstausfall haben.Wenn Kinder krank sind, haben berufstätige Mütter und Väter in be-stimmten Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung von ihrer Krankenversicherung. Wir haben die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 für jeden Elternteil von zehn auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende von 20 auf 30 Tage). Im Jahr 2021 wurden die Kinderkrankentage zweimal um je zehn Tage pro Elternteil und je 20 Tage für Alleinerziehende erhöht. Damit können gesetzlich krankenversicherte Eltern in diesem Jahr je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 statt bisher zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerzie-hende für 60 statt bisher 20 Arbeitstage.Die Kinderkrankentage können Eltern auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind gesund ist, aber pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss. Kinderkrankengeld kann beantragt werden, wenn Kitas, Schulen oder Einrichtun-gen für Menschen mit Behinderungen geschlossen sind, nur ein eingeschränkter Zugang besteht oder wenn ein Kind aufgrund einer behördlichen Empfehlung eine Einrichtung nicht besucht.
Zusätzlich zu den oben ausgeführten Unterstützungsmaßnahmen steht speziell für den Kulturbereich ein eigenes Hilfsprogramm „Neustart Kultur“ bereit, um die Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland zu stützen. Es besteht aus rund 60 Teilprogrammen, die in enger Abstimmung mit Kulturverbän-den und Kulturfonds entwickelt wurden. Wir unterstützen damit gezielt Kulturein-richtungen und -akteure aller Sparten: Theater, Tanz, Musik, Kino, Film, Festivals, Museen, Galerien, Bibliotheken, Buchhandlungen, Verlage, Gedenkstätten, Zir-kusse, Kulturzentren, bildende Kunst, Literatur, Archive und viele mehr. Im Frühjahr 2021 wurde das Programm auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Parallel wurden die Bundesländer ebenfalls aktiv. Ein weiterer Hilfsfonds unterstützt Kulturveranstaltungen, die durch Hygie-nevorgaben mit deutlich weniger Publikum stattfinden müssen. Außerdem springt der Fonds als eine Art Versicherung ein, wenn eine bereits geplante und organi-sierte Veranstaltung pandemiebedingt kurzfristig wieder abgesagt werden muss. Dafür stehen 2,5 Milliarden Euro bereit.Mit mehreren Maßnahmen gewährleisten wir für Kunst- und Kulturschaf-fende die soziale Absicherung in der Künstlersozialversicherung. Normalerweise müssen Kunst- und Kulturschaffende mindestens 3.900 Euro pro Jahr verdienen, um in der Künstlersozialkasse versichert zu sein. Für die Jahre 2020 und 2021 haben wir diese Mindesteinkommensgrenze ausgesetzt, sodass niemand aufgrund von Einkommenseinbußen den Versicherungsschutz verliert. Außerdem können Versi-cherte mit nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeiten bis zu 1.300 Euro (statt 450 Euro) im Monat verdienen. Um die Künstlersozialabgabe trotz gesunkener Bei-tragseinnahmen in den Jahren 2021 und 2022 für die Versicherten stabil zu halten, stellen wir zusätzliche Bundesmittel für die Künstlersozialversicherung bereit.
Für gemeinnützige Organisationen gibt es ein Kredit-Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Umfang von einer Milliarde Euro. Dies schließt unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schulland-heime ein. Mit einem weiteren Sonderprogramm konnten im Jahr 2020 gemeinnüt-zige Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten für junge Menschen und Fami-lien sowie der internationale Jugendaustausch mit 100 Millionen Euro unterstützt werden. Das Programm wird 2021 mit 100 Millionen Euro fortgesetzt. Für Sportver-eine und -verbände, die aufgrund der Pandemie in wirtschaftliche Not geraten, gibt es Hilfen in Höhe von 200 Millionen Euro. Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäu-ser und gemeinnützige Sozialunternehmen werden mit 100 Millionen Euro aus dem Corona-Teilhabe-Fonds unterstützt. Anträge konnten bis Ende Mai 2021 gestellt werden. Werkstätten für behinderte Menschen wurden mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe unterstützt. Solange die Pandemie andauert, kann die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung mittels Video- oder Telefon-konferenz durchgeführt werden. Die Wahlen der Werkstatträte in den Behinder-tenwerkstätten können während der Pandemie auch per Briefwahl erfolgen. Wir gewährleisten außerdem, dass soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge weiterhin in ihrem Bestand gesichert und finanziell unterstützt wer-den. Auf der Grundlage des neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes können sie Zuschüsse der Leistungsträger erhalten.
Zwei Faktoren verändern das Pandemiegeschehen seit diesem Jahr zuneh-mend: die immer größere Menge an Impfstoff und die breite Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests.Impfen ist der Schlüssel zur dauerhaften Überwindung der Pandemie. Die Koalition hat deshalb frühzeitig die internationale Impfstoffinitiative CEPI sowie deutsche Impfstoffentwicklungen und mit insgesamt 230 Millionen Euro gefördert. Um bei neuen Erregern in Zukunft noch schneller reagieren zu können, haben wir bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung und zum Aufbau von Produkti-onskapazitäten aufgestockt und fördern neue Initiativen und Forschungsnetzwer-ke – insbesondere zu gefährlichen Viren. Hierfür sind insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung fördert außerdem die Entwicklung wirksamer Medikamente gegen Covid-19 mit 300 Millionen Euro. Inzwischen sind mehrere Impfstoffe zugelassen. Die Zahl der Impfungen ist im Frühjahr 2021 deutlich angestiegen. Mitte Juni waren bereits mehr als 40 Millio-nen Menschen in Deutschland mindestens einmal geimpft. Dadurch ergibt sich die klare Perspektive, die Pandemie zumindest in Deutschland endlich zu beherrschen. Es bleibt aber eine globale Aufgabe, auch den ärmeren Ländern ausreichende Mengen an Impfstoff verfügbar zu machen.Bis allen Bürger:innen ein Impfangebot gemacht werden konnte, stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Die Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schüler:innen wie auch das Personal an den Schu-len getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für alle Bürger:innen. Inzwischen gibt es deutschlandweit mehr als 15.000 Testzentren. Die dritte Säule bilden die Tests in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmer:innen nötig ist. Wir haben dafür gesorgt, dass Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigen, de-ren Präsenz im Betrieb notwendig ist, mindestens zwei Tests pro Woche anbieten müssen.
Gerade zu Beginn der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine gute medizinische Versorgung in den Krankenhäusern ist. Deshalb haben wir einen Schutzschirm für Krankenhäuser gespannt. Mit ihm werden höhere Kosten (z. B. für Schutzausrüstung) finanziert und es werden Erlösausfälle ausgeglichen, wenn Betten zur Behandlung von Corona-Patient:innen freigehalten werden. Zudem wurde die Anzahl der Intensivbetten massiv ausgebaut. Insgesamt wurden aus dem Bundeshaushalt bis Mitte Mai 2021 rund 14,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser ausgezahlt. Außerdem haben wir ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufge-legt, um die Kliniken bei notwendigen Investitionen zu unterstützen. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für eine moderne digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern.
Wir stärken die Gesundheitsämter vor Ort. Sie sind es, die Infektionsketten nachvollziehen müssen, um die Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen. Gemeinsam mit den Ländern haben wir einen „Pakt für den Öffentlichen Gesund-heitsdienst“ beschlossen. Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Schaf-fung von 5000 neuen Stellen für Amtsärztinnen und Amtsärzte, andere Fachkräfte und Verwaltungspersonal. Außerdem wird die Software-Ausstattung verbessert.Die Kapazitäten bei den PCR-Tests sind deutlich ausgebaut worden, auf annähernd 360.000 pro Tag. Mit der freiwilligen Corona-App können alle im Falle einer Infektion gefährdete Kontakte umgehend informieren, damit diese sich dann testen lassen können. Der Bund hat zudem eine Milliarde Euro für die Schaffung einer nationalen Gesundheitsreserve bereitgestellt, um Schutzausrüstungen (wie zum Beispiel Mas-ken und Schutzbekleidung) dauerhaft bereitzuhalten. Vorräte können nun auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder gelagert werden, damit sie im Notfall schnell zur Verfügung stehen.