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Für starke Arbeitnehmer*innen
Manchmal wollen oder müssen Menschen beruflich kürzertreten: weil sie sich um ihre Kinder kümmern wollen oder ihre Eltern pflegen, weil sie mehr Zeit für sich brauchen, sich ehrenamtlich engagieren oder sich weiterbilden wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Weg dafür bereitet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit: Beschäf-tigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Vor allem Frauen können davon profitieren und riskieren nicht mehr, in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben.
Menschen, die schon lange vergeblich einen Job suchen, erhalten neue Perspektiven auf Arbeit: Zum 1. Januar 2019 wurde ein öffentlich geförderter so-zialer Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten eingeführt. Das Prinzip: Arbeit fördern statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dabei geht es nicht um 1-Euro-Jobs, sondern um reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen. Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich dabei am Tarif- und nicht nur am Mindestlohn. Damit gehen wir über den Koalitionsvertrag hinaus, denn Tarifbindung muss sich für Betriebe und Beschäftigte lohnen! Für den sozialen Arbeitsmarkt werden allein in den nächsten Jahren zusätzlich vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Tagtäglich arbeiten Pfleger:innen in Deutschland an ihrer Belastungsgren-ze. Viele Pflegekräfte suchen auch deshalb immer öfter ihre berufliche Zukunft woanders. Gerade in Zeiten der Pandemie haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfahren, wie wertvoll gute Pflege ist. Das muss sich auch im Gehalt niederschlagen: Pfleger:innen haben mehr Respekt verdient. Deshalb haben wir gesetzlich geregelt, dass Pflegeeinrichtungen ab September 2022 nur noch dann als solche zugelassen werden, wenn ihre Beschäftigten auch tariflich bzw. nach Arbeitsvertragsrichtlinien des kirchlichen Bereichs entlohnt werden. Wenn künftig alle Pflegeanbieter:innen Tariflöhne zahlen müssen, um von der Pflegekasse die Leistungen erstattet zu bekommen, kommt dies weit mehr als einer halben Million Pflegekräften zugute. Pfleger:innen haben gute Arbeitsbedingungen und bessere Löhne verdient! Dafür wollen wir mit echter Tariftreue in der Pflege sorgen.Auch die verbesserten Rahmenbedingungen für das Personal in Kran-kenhäusern wird dazu führen, dass der Pflegeberuf attraktiver und damit weiter aufgewertet wird. Im Rahmen der Fachkräfteoffensive für Erzieher:innen unterstützt der Bund die Länder und Träger dabei, Fachschüler:innen eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Außerdem werden Anreize zur beruflichen Weiterbildung gesetzt. Ziel ist, den Beruf attraktiver zu machen.
Seit dem 1. Januar 2019 zahlen Arbeitgeber:innen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wie die Beschäftigten. Das entlas-tet alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer:innen. Bei Rentner:innen wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Gleichzeitig ist auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent gesenkt worden. Auch Selbständige mit wenig Einkommen werden entlastet: Für sie ist der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als die Hälfte auf weniger als 160 Euro gesunken.
Wer immer nur für kurze Zeit Arbeit findet, ist in der Arbeitslosenversiche-rung jetzt besser abgesichert. Das hilft etwa Beschäftigten in der Gastronomie oder in der Leiharbeit, aber auch IT-Fachleuten, die in zeitlich begrenzten Pro-jekten arbeiten. Sie bekommen nun Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert waren. Bisher musste die Mindestversi-cherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäfti-gung Arbeitslosengeld zu bekommen, wurde erweitert. Das sichert zum Beispiel viele Künstler:innen besser ab.
Wir haben klare Regeln für die gesteuerte Einwanderung in den Arbeits-markt geschaffen. Damit machen wir Deutschland attraktiver für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Denn die Einwanderung von Arbeitskräften ist notwendig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und unseren Wohlstand und unsere Sozialsysteme zu sichern.Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnen wir unseren Arbeitsmarkt erstmals in vollem Umfang auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Bisher konnten Fachkräfte nur einwandern, wenn sie einen Hochschulabschluss hatten oder wenn ihr Ausbildungsberuf auf der sogenannten Engpassliste stand. Auch neu: Wir laden Menschen ein, hier einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. Bisher konnte nur zu uns kommen, wer bereits ein Arbeitsangebot hatte.
Noch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Män-nerhand. Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant hier offenbar auch keine Frau ein. Mit dem zweiten Füh-rungspositionengesetz nehmen wir die Unternehmen deshalb in die Pflicht: Wenn der Vorstand eines börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens mehr als dreiköpfig und nur von Männern besetzt ist, muss jetzt mindestens eine Frau in das Gremium berufen werden. Und in Zukunft können sich börsennotierte oder mitbestimmte Unterneh-men nicht länger ohne Begründung eine Zielgröße null setzen – für den Aufsichts-rat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vor-stands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße für mehr Frauen in Führungspositionen setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.Außerdem haben Vorstandsmitglieder künftig einen Rechtsanspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Familienangehörige.
Das Coronavirus hat Millionen von Beschäftigten ins Homeoffice geschickt. Viele Arbeitnehmer*innen, denen das Homeoffice vorher verwehrt war, wurden in der Krise auf die Vorzüge der Heimarbeit aufmerksam. Dabei war schon vor Beginn der Pandemie ein Trend erkennbar. Denn es gab bereits viele Menschen, die gerne – und unabhängig von der aktuellen Lage – einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen möchten. So sparen sie unnötig Zeit auf der Straße, können leichter Beruf und Familie zusammenbringen und die gewonnene Lebenszeit sinnvoll einsetzen. Eben eine Arbeit, die zum Leben passt.
Durch die im Januar in Kraft getretene Corona-Arbeitsschutzverordnung haben wir als SPD-Bundestagsfraktion den Grundstein für den deutschlandweiten Ausbau von Heimarbeit gelegt. Wir wollen aber noch mehr für Beschäftigte: Das Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice, wo es möglich ist, für eine bestimmte Anzahl an Arbeitstagen pro Jahr.
Und wir wollen für faire Bedingungen sorgen, damit Beschäftigte im Homeoffice den gleichen Schutz genießen und die gleichen Rechte haben, wie im Unternehmen. Klare Regelungen für Arbeitszeiten, der gesetzliche Unfallschutz und das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit in der Heimarbeit sind nur einige Punkte für die wir uns einsetzen.
Seit dem 1. Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für fast alle Steu-erzahler:innen – außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 154.000 Euro keinen Soli mehr zahlen.Das verschafft vielen Menschen mehr finanzielle Spielräume. Nur auf die oberen 3,5 Prozent der Spitzeneinkommen fällt der Soli weiter in voller Höhe an. Das ist gerecht.
Auszubildende tragen mit ihrer Arbeit zur Wertschöpfung im Betrieb bei. Deshalb haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, so wie es im Gesetz steht. Jetzt haben wir dies konkretisiert, weil einige Betriebe unfaire Verträge ab-geschlossen haben. Die Mindestausbildungsvergütung ist eine neue Untergrenze. Sie ist gestaffelt nach Ausbildungsjahr und wird künftig automatisch angehoben. Geltende Tarifverträge bleiben ebenso unangetastet wie die Regelung, dass diese einen Standard in einer Branche setzen können, der nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden darf.Außerdem konnten wir weitere Verbesserungen für Auszubildende durch-setzen, etwa bei der Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufs-schultag und vor einer Prüfung. Kosten für Fachliteratur, die zusätzlich zur Ab-schlussprüfung benötigt wird, müssen die Arbeitgeber:innen übernehmen. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) wird gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sozialen und rechtlichen Situation der Studierenden in dualen Studiengängen Empfehlungen erarbeiten.Für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld be-ziehen, haben wir die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht und die Beantragung erleichtert.In der Corona-Pandemie haben wir einen Schutzschirm für Auszubildende gespannt. Er sieht Prämien für Betriebe vor, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.