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Für unsere Zukunft
Wir haben den Weg zur Klimaneutralität vorgezeichnet. Mit dem Klima-schutzgesetz 2019 haben wir unsere nationalen Klimaziele rechtlich verbindlich verankert und zum ersten Mal in Deutschland für alle Bereiche – Energiewirt-schaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft – ge-setzlich festgelegt, wie viel Treibhausgase Jahr für Jahr jeweils ganz konkret einge-spart werden müssen. Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und von einem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft, den das Kabinett im August 2020 einberufen hat. Die zuständigen Fachressorts sind dafür verantwortlich, dass die Ziele erreicht werden. Wo die Vorgaben verfehlt werden, muss umgehend mit Sofortprogrammen nachgesteuert werden.2021 haben wir das Klimaschutzgesetz nach einem Urteil des Bundesver-fassungsgerichts und angesichts des neuen 2030-Klimaziels der Europäischen Union novelliert. Während die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im ursprünglichen Gesetz darauf bestanden hatte, die Vorgaben für die jährliche CO2-Reduzierung nur für den Zeitraum bis 2030 konkret zu regeln, konnten wir die nationalen Minde-rungsziele nun auch für die Zeit danach verbindlich festlegen. So muss der Ausstoß an Treibhausgasen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent (statt 55 Prozent) gegenüber 1990 sinken. Bis spätestens 2045 (und nicht erst 2050) soll Deutschland klimaneutral sein. Zudem werden die jährlichen Emissionsmengen für die Sektoren bis 2030 angepasst und jährliche sektorüber-greifende Minderungsziele zwischen 2030 und 2040 festgelegt. Außerdem enthält das neue Klimaschutzgesetz Vorgaben zum Beitrag des Landnutzungssektors (wie z. B. Moore und Wälder) zum Klimaschutz. Der Expertenrat für Klimafragen erhält weitere Kompetenzen. In den Verhandlungen haben wir uns zusätzlich darauf ver-ständigt, einen Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes aufzugreifen und die Klimaschutzprogramme künftig stärker bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur und Beschäftigung hin zu überprüfen.
Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomener-gie und der Kohleverstromung aus. Bereits bis Ende 2022 gehen die letzten Atom-kraftwerke sowie acht der ältesten Kohlekraftwerks-Blöcke vom Netz. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten.Dem im Jahr 2020 beschlossenen Kohleausstiegsgesetz lagen die Beschlüsse der Kohlekommission zugrunde. Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftliche Gruppen aus den betroffenen Regionen hatten sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, auf den sich die Menschen in der Lausitz sowie in den mitteldeutschen und rheinischen Revieren verlassen können.Denn auf der einen Seiten entschädigen wir Unternehmen dafür, dass wir die rechtsverbindlichen Genehmigungen früher entwerten. Wir schaffen Rechts-frieden, indem wir mit dem Klageverzicht dafür sorgen, dass die Unternehmen nicht wie beim Atomausstieg noch jahrzehntelang hohe Millionenbeträge einkla-gen können. Und mit den Entschädigungen verpflichten sich die Unternehmen auch, die Gelder für die Renaturierung einzusetzen, für die aufgrund des vorzeiti-gen Ausstiegs noch keine Rücklagen gebildet werden konnten. Damit verhindern wir öde Brachen in den Revieren. Auf der anderen Seite werden ältere Arbeitneh-mer:innen mit einem Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe bis zum Eintritt in die Rente unterstützt. Im Strukturstärkungsgesetz wird wiederum festgehalten, dass den betroffenen Regionen 40 Milliarden Euro für neue Jobs, neue Schienen und Straßenanbindungen sowie für Investitionen in Bildung und Forschung zur Verfü-gung stehen. Damit können neue Perspektiven geschaffen werden.Das Regelungspaket war eine zentrale Forderung der SPD-Fraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven in den Regionen für die Beschäftigten einhergehen. Die Transformation zu gestalten, ist eine Aufgabe von bundesweiter Bedeutung, die wir nicht dem Markt überlassen. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem ge-meinsamen Kraftakt unterstützen, den Weg des Strukturwandels weiterzugehen.
Der Ausstieg aus Atomkraft und Kohle und die Transformation unserer Wirtschaft erfordern den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 sollen mindestens 65 Prozent unseres Stromverbrauchs aus nachhaltigen Quellen wie Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Geothermie stammen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen es sogar noch mehr werden. Damit das gelingt, haben wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformiert.Neben der Anhebung des Ausbauziels haben wir erreicht, dass der 52-Gi-gawatt-Deckel beim Solarstrom wegfällt. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen ge-fördert werden kann. Wir haben Flächen für die Windenergie an Land erhalten. Denn wir haben gegen den erbitterten Widerstand der Union verhindert, dass eine strikte bun-desweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft eingeführt wird, die den Ausbau blockieren würde. Windkraftanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 ausgelaufen ist, können über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschrei-bungen oder Direktvermarktung weiterhin am Netz bleiben. Mit einer Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz erleichtern wir Genehmigungsverfahren für das Repowering – also den Ersatz alter Windkraftanlagen durch neue leistungsstärke-re Anlagen. Für Solaranlagen, die aus der Förderung fallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es sich, auch sie weiter am Netz zu halten. Zudem soll der Bau von Windrädern und großen PV-Freiflächen für Kom-munen attraktiver werden, indem Betreiber den Kommunen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde abgeben können. Wir haben das Mieterstrommodell so verbessert, dass es attraktiver ist, Mehrfamilienhäuser mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Und wir haben dafür gesorgt, dass es sich lohnt, sich selbst mit erneuerbarem Strom zu versorgen, und haben den Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit. Auch beim Ausbau von Offshore-Windkraft haben wir wichtige Weichen gestellt: Wind auf See liefert nahezu stetig Energie, und die Technologie hat sich rasend entwickelt. Die Kosten sind deutlich geringer geworden. Daher haben wir den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt festge-legt. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle Beteiligten.Wir haben grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit und dafür ge-sorgt, dass das Jahrzehnt des Wasserstoffs beginnen kann. Außerdem sollen acht Milliarden Euro für ein Klimaschutz-Sofortprogramm bereitgestellt werden.Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbindlicher zu ge-stalten, wurde auf unseren Vorschlag hin ein Koordinierungsmechanismus eingerichtet. Jährlich berichten die Länder zum Stand beim Ausbau der Erneuerbaren. Das schafft Transparenz: Für alle ist ersichtlich, ob wir auf einem guten Weg sind. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren fair ausgestaltet und beschleunigt. Auf der Grundla-ge einer belastbaren Berechnung der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs fordern wir weiterhin eine Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und einen verlässlichen Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von erneuerbaren Energien im Strom-sektor. Die EEG-Umlage soll auf null gesenkt werden, alternativ ist ein haushalts-neutrales Finanzierungsmodell vorgesehen. Auch muss das Finanzierungs- und Fördersystem inklusive der Steuern und Abgaben grundsätzlich reformiert werden, damit wir nicht zuletzt auch einen Gleichklang mit dem europäischen Förderregi-me erreichen. Erst dann kann die Sektorenkopplung richtig wirken, die wir für die Dekarbonisierung brauchen. Wir brauchen über den Koordinierungsmechanismus hinaus einen Bund-Länder-Pakt für den Ausbau, in dem es verbindliche Zusagen zum Zubau und zur Flächenbereitstellung gibt.Wir setzen uns für den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem ein. Denn erneuerbare Energie muss bezahlbar sein und zum Mitmach- und Teilhabe-projekt für alle werden.
Schnelle, sichere und vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen sind die Voraussetzung für den Erfolg der digitalen Gesellschaft. Wie wichtig sie sind, haben wir in der Corona-Pandemie gemerkt. Wir investieren Milliarden in den Aufbau von flächendeckenden, sicheren Gigabitnetzen und in die Versorgung von Schulen mit schnellem Internet. Die Grundlagen haben wir mit dem „Digitalfonds“ geschaffen.Mit der im Juli 2018 neu gefassten Breitband-Förderrichtlinie wurden erstmals und ausschließlich Projekte förderfähig, die gigabitfähige Infrastrukturen möglichst bis ans Haus bringen. Zudem wurde der Förderhöchstbetrag des Bundes von 15 auf 30 Millionen Euro verdoppelt. Das Förderprogramm wurde ausgeweitet, um flächendeckend Gigabitinfrastrukturen sicherzustellen. Wo es in der Praxis beim Netzausbau zu Verzögerungen gekommen ist, ha-ben wir angesetzt und gehandelt: Wir haben die Mitnutzungsrechte für vorhandene Infrastruktur gestärkt und Synergien für eine effizientere Ausbauplanung geschaf-fen. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass die Kabelverlegung in geringerer Tiefe möglich wird, da die Tiefbau-Branche derzeit besonders überlastet ist. So können wir beim Netzausbau schneller und günstiger vorankommen.Damit die Glasfaserkabel auch in ältere Gebäude und Mietwohnungen ver-legt werden, haben wir einen Anreiz für Vermieter:innen geschaffen: Die 40 Jahre alte TV-Umlage wird durch ein modernes, in Höhe und Dauer gedeckeltes Glasfa-ser-Bereitstellungsentgelt ersetzt. Wenn Vermieter:innen ein Telekommunikations-unternehmen mit dem Ausbau von Glasfaserleitungen beauftragen, können sie die entstehenden Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen. Die Belastung für Mieter:innen darf dabei monatlich fünf Euro nicht überschreiten und ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt, in Ausnahmefällen darf bis zu neun Jahre umgelegt werden. So kurbeln wir den Wettbewerb zugunsten neuer Infrastruktur an, sorgen für schnelles Internet und verhindern Monopole.Darüber hinaus wird es künftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine ange-messene und erschwingliche Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten geben. Alle Bürger:innen erhalten das Recht auf die Bereitstellung eines Breit-bandinternetzugangs, der die wirtschaftliche und soziale Teilhabe garantiert und niemanden von der digitalen Daseinsvorsorge abschneidet.
Insekten sind wichtig für die Ökosysteme. Hauptsächlich aufgrund der intensiven Landwirtschaft gehen die Insektenpopulation und die Artenvielfalt stark zurück. Mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ leiten wir eine Trendumkehr ein. Mit dem Insektenschutzgesetz haben wir ein Verbot der Verwendung von bestimmten Schädlingsbekämpfungsmitteln (Bioziden) in Schutzgebieten durchgesetzt. Streuobstwiesen, artenreiches Grünland, Steinriegel und Trockenmauern werden neu in den Kreis der gesetzlich geschützten Biotope aufgenommen.Weil mehr als die Hälfte der Insekten nachtaktiv ist, wird künftig auch in Schutzgebieten der Neubau von Straßenbeleuchtungen sowie von leuchtenden Werbeanlagen verboten.
Wir haben die Förderleistungen beim BAföG erhöht und mehr Schüler:in-nen und Studierenden einen Anspruch auf Unterstützung gegeben. Die Be-darfssätze sind in zwei Schritten bis 2020 um sieben Prozent gestiegen, d. h., der Grundbedarf bei Studierenden stieg von 399 Euro auf 427 Euro. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wurde um 30 Prozent angehoben: von 250 Euro auf 325 Euro. Auch der Kinderbetreuungszuschlag wurde erhöht. Der Förderungshöchstsatz stieg um 17 Prozent von 735 Euro auf 861 Euro monatlich. Die Einkommensfreibeträge sind in drei Schritten gestiegen, nämlich um sieben Prozent 2019, um drei Prozent 2020 und um sechs Prozent 2021. Dadurch hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten erhöht.Außerdem haben wir sichergestellt, dass Studierende, die im Vereinigten Königreich studieren, trotz des Brexits weiter gefördert werden können.